Admiralstab (Kaiserliche Marine)
eine der vier obersten Kommandobehörden der deutschen Kaiserlichen Marine / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Admiralstab war von 1899 bis 1918 die Bezeichnung für eine der vier obersten Kommandobehörden der deutschen Kaiserlichen Marine. Daneben bestanden das Reichsmarineamt, das Marinekabinett und das Amt des Generalinspekteurs der Marine. Die Zersplitterung der Marineführung ohne einen mit entsprechenden Machtmitteln ausgestatteten Oberbefehlshaber (vergleiche »First Sea Lord«) wirkte sich im Ersten Weltkrieg für Deutschland negativ aus. Erst mit Errichtung der Seekriegsleitung im August 1918 konnte die notwendige einheitliche Führung geschaffen werden. Doch diese Maßnahme erlangte keinen Einfluss mehr auf das Kriegsgeschehen. Am 14. November 1918 wurde der Admiralstab dem Reichsmarineamt unterstellt. Mit Erlass des Reichspräsidenten vom 15. September 1919 wurde der Admiralstab aufgelöst, die Geschäfte wickelte die Admiralität ab.