Allgemeines Marinedepartement im Reichsmarineamt
Untergliederung einer obersten Behörde des Deutschen Kaiserreichs / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Reichsmarineamt (RMA) wurde mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 30. März 1889 eingerichtet und hierin das Allgemeine Marinedepartement (A) eingerichtet.
Der Aufbau sah verschiedene Abteilungen und Dezernate vor. Der Direktor des Departements, eine Person im Rang eines Admirals, war gleichzeitig Bevollmächtigter zum Bundesrat.
Anfang April 1894 wurde im Allgemeinen Marinedepartement eine Konstruktionsabteilung eingerichtet, welche am 11. November 1895 abgetrennt wurde und später das Konstruktionsdepartement (K) wurde.
1902 wurde das Dezernat für Kiautschou-Angelegenheiten (A III) an das Technische Departement (B) abgegeben, kam im November 1911, nun als Abteilung, wieder zurück zum Allgemeinen Marinedepartement und wurde dann Ende März 1914 für die Einrichtung des neuen Etatsdepartements (E) herangezogen. Im November 1902 wurde die Seetransportabteilung (A VI S) eingerichtet. Für den Aufstand in Ostafrika existierte im August 1905 kurz ein sogenanntes Zentralnachweisbüro. Im Mai 1907 wurde aus der Sektion A II eine Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten, aus der Sektion A VII eine Abteilung für Pensionsangelegenheiten und aus dem Dezernat A V eine Abteilung für militärische Fragen der Schiffskonstruktion, Waffenausbildung und Taktik.
In den Kriegsjahren von 1914 bis 1918 kam es zu zahlreichen Umstrukturierungen. So wurde z. B. 1915 aus dem Dezernat Dezernat für Angelegenheiten der Marinedivision (A X) das Dezernat für Angelegenheiten des Marinekorps, welches im Juni 1918 mit der Abteilung A I zu einem neuen Dezernat A I zusammengeführt wurde, und im Februar 1916 die Sektion A IV zur Abteilung für Mobilmachung, militärische Fragen des Seerechts und militärische Nebeninteressen der Marine umbenannt. Die 1915 eingerichtete Fabrikenkommission, ab 1916 Fabrikenabteilung, wurde Ende 1916 zum Werftdepartement überführt. Im Oktober 1918 wurde zum Gegenpol zur bestehenden nationalen Abteilung A IV eine Abteilung für außerdeutsche Länder (A III) eingerichtet.