Approbationsordnung
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Approbationsordnungen (lateinisch approbatio „Billigung, Genehmigung“, veraltet: „Bestallung“) sind Rechtsverordnungen, die in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker regeln. Sie werden vom Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der entsprechenden Bundesgesetze erlassen und legen bundeseinheitlich die Ausbildung für den jeweiligen Beruf (u. a. Mindestdauer, Ablauf und Pflichtinhalte des Studiums und weiterer notwendiger Ausbildungsabschnitte), Bedingungen für staatliche Prüfungen und andere Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf der Approbation fest.