Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz-Artikel, welcher die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die nachfolgenden Grundrechte (Artikel 2 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch in den Grundaussagen verändert werden.