Briefmonopol (Deutschland)
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Das Briefmonopol war eine im Postgesetz (PostG) verankerte, bis Ende 2005 bzw. 2007 befristete Exklusivlizenz, die der Deutschen Post AG für den Transport von Brief- und Katalogsendungen bis 100 Gramm (2005) bzw. 50 Gramm (2007) gewährt wurde. Es handelte sich dabei um ein Angebotsmonopol, wenn auch nur über einen Teil des Markts.