Dienstgrade des Deutschen Heeres (Deutsches Kaiserreich)
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Das deutsche Kaiserreich verfügte über kein einheitliches Landheer. Vielmehr existierten die Armeen der vier größten Bundesstaaten (Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg) fort. Ausrüstung und Heeresorganisation orientierten sich jedoch am Beispiel Preußens bis auf gewisse Abweichungen bei Abzeichen und Ausrüstung, in den bayerischen Einheiten auch bei der Tuchfarbe. Die Heereskontingente der kleineren Fürstentümer und der Hansestädte waren ohnehin schon vor 1870, diejenigen Badens und Hessens im Zuge der Reichsgründung 1871 in die preußische Armee eingegliedert worden. Diese Truppen trugen preußische Uniformen und führten an Helm und Mütze neben der Reichskokarde (schwarz-weiß-rot) die eigene Landeskokarde als einziges Unterscheidungsmerkmal. Die oberste Kommandogewalt lag beim Kaiser, der in Realunion auch König von Preußen war. Das bayerische Heer trat allerdings erst im Kriegsfall unter kaiserlichen Oberbefehl.
Nach der Gründung des Kaiserreichs folgten die Dienstgradbenennungen der anderen Kontingente allmählich dem hier aufgeführten preußischen Beispiel.