Dienstvertrag (Deutschland)
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Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beim Dienstvertrag wird in Abgrenzung zum Werkvertrag der Dienst und nicht der Erfolg geschuldet.