Direkte Demokratie im Kanton Basel-Stadt
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Die direkte Demokratie in Basel-Stadt wurde 1875 mittels einer Totalrevision der Verfassung eingeführt. Seither können die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt über Sachabstimmungen direkten Einfluss auf die Politik nehmen. Die Instrumente der baselstädtischen direkten Demokratie sind das Referendum und die Volksinitiative. Deren Trägerschaften organisieren sich zwecks Unterschriftensammlung und für die politische Kommunikation in Referendumskomitees bzw. Initiativkomitees.