Eheverbot
Vorschriften, die Personen von der Eheschließung ausschließen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eheverbot (umgangssprachlich auch Heiratsverbot) nennt man im deutschen und österreichischen Recht Vorschriften, die aufgrund bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse Personen von der Eheschließung ausschließen. Die Entsprechung des Eheverbots im kirchlichen Recht wird Ehehindernis genannt.