Flieger-Erinnerungsabzeichen
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Das Flieger-Erinnerungsabzeichen wurde am 26. März 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte bei ehrenvollem Ausscheiden aus dem fliegenden Personal der Luftwaffe verliehen werden.
Voraussetzung war der mindestens vierjährige Besitz eines Fliegerabzeichens oder eine fünfzehnjährige Dienstzeit.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden keine Verleihungen vorgenommen.