Frauenwahlrecht in Ostmittel- und Osteuropa
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Das Frauenwahlrecht in Ostmittel- und Osteuropa konnte sich vor dem Ersten Weltkrieg kaum durchsetzen, da die meisten Länder von Russland, Österreich und Preußen beherrscht waren und der Kampf um nationale Unabhängigkeit Priorität hatte. In Weißrussland wurde das allgemeine aktive und passive Frauenwahlrecht 1918 bestätigt. In das Rechtssystem von Teilrepubliken der Sowjetunion wie die Ukraine oder Moldau wurde ebenfalls das Frauenwahlrecht aufgenommen, sobald sie unter sowjetische Herrschaft kamen.