Frauenwahlrecht in Polen
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Das allgemeine Frauenwahlrecht in Polen wurde 1918 eingeführt. Am 28. November 1918 wurde in Polen das aktive und passive Frauenwahlrecht (polnisch Prawo wyborcze dla kobiet) per Dekret eingeführt. Dies geschah gleichzeitig mit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer und kurz nach der Wiedererrichtung eines polnischen Staats (II. Rzeczpospolita) nach 123-jähriger Teilung des Landes.