Gaststättenkonzession
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Eine Gaststättenkonzession, Gastgewerbeberechtigung (Österreich), Wirtepatent (Schweiz), alt Kruggerechtigkeit, neuer und öfter Gaststätten-/ Schankerlaubnis, wird zur Eröffnung und zum Betrieb einer Gaststätte benötigt, sofern die jeweilige Rechtsordnung diesen hoheitlichen Akt verlangt. Ist so ein Akt verlangt, ist sie heute meistens eine Personalkonzession. Historisch konnte sie auch mit einem Gebäude verbunden sein; man durfte dann also Wirt werden, indem man ein Wirtshaus erwarb.