Gebot der Rücksichtnahme
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Das Gebot der Rücksichtnahme oder Rücksichtnahmegebot dient im öffentlichen Nachbarrecht dem Ausgleich kollidierender Privatinteressen bei der Zulassung einander störender Bauvorhaben.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Gebot der Rücksichtnahme nicht um ein das gesamte Baurecht umfassendes eigenständiges Gebot, welches etwa weitergehende Anforderungen an die Zulässigkeit von Vorhaben zur Folge hat. Vielmehr kommt ihm der Status eines einfachrechtlichen Rechtsinstituts zu, mit dessen Hilfe die jeweiligen einfachrechtlichen Normen auszulegen sind.