Gemeindesteuer (Deutschland)
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Bei Gemeindesteuern steht das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten den Gemeinden als Steuergläubiger zu, die auch die Steuerhoheit ausüben.
Bei Gemeindesteuern steht das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten den Gemeinden als Steuergläubiger zu, die auch die Steuerhoheit ausüben.