Gerichtsbezirk (Österreich)
örtliche Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes in Österreich / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Gerichtsbezirk umfasst die örtliche Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes.
Ein Gerichtsbezirk erstreckt sich meist nicht über mehr als einen politischen Bezirk, ein politischer Bezirk kann mehrere Gerichtsbezirke umfassen.
Angelehnt an diese räumliche Einteilung sind teilweise auch die Außenstellen der Landwirtschaftskammer oder die Politischen Parteien räumlich organisiert.
Listen der Gerichtsbezirke in der Republik Österreich
Burgenland • Kärnten • Niederösterreich • Oberösterreich • Salzburg • Steiermark • Tirol • Vorarlberg • Wien
Ehemalige Kronländer (bis 1918): Böhmen • Bukowina • Dalmatien • Galizien und Lodomerien • Görz und Gradisca • Istrien • Krain • Mähren • Schlesien • Triest
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