Glücksspielstaatsvertrag
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Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (kurz Glücksspielstaatsvertrag 2021 oder GlüStV 2021) ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Ländern, der bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schuf.
Basisdaten | |
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Titel: | Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland |
Kurztitel: | Glücksspielstaatsvertrag 2021 |
Abkürzung: | GlüStV 2021 |
Art: | Staatsvertrag |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | Art. 70 Abs. 1 GG |
Rechtsmaterie: | Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
Ursprüngliche Fassung vom: | 15. Dezember 2011 |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 2012 |
Letzte Neufassung vom: | 29. Oktober 2020 |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Juli 2021 |
Letzte Änderung durch: | 7. bis 24. März 2022 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2023[1] |
Weblink: | Text des GlüStV 2021 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Der GlüStV trat in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Januar 2008 in Kraft. Am 31. Dezember 2011 trat er jedoch wieder außer Kraft, da die Ministerpräsidenten der Länder seine Fortgeltung über dieses Datum hinaus nicht beschlossen hatten (§ 28 Abs. 1 Satz 1 GlüStV a. F.). Gleichwohl galten seine wesentlichen Bestimmungen in den Ländern – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – als landesgesetzliche Bestimmungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Staatsvertrages fort. Das beruhte auf Vorschriften in den Ausführungsgesetzen zum Staatsvertrag in den einzelnen Ländern.[2] Zudem trat 2012 der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) in Kraft. Ihn sollte 2018 der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV) ablösen. Sein Inkrafttreten scheiterte jedoch daran, dass ihn nicht alle Länder ratifizierten. Zum 1. Januar 2020 trat der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) in Kraft, der die Obergrenze für Sportwett-Konzessionen aufgehoben und die „Experimentierklausel“ für Sportwetten entfristet hat. Seine Laufzeit war bis zum 30. Juni 2021 begrenzt.
Im Frühjahr 2020 einigten die Länder sich auf eine Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrages. Demnach können für bisher illegale Glücksspiele im Internet, wie Online-Poker, Online-Casinos und Online-Automatenspiele, unter Auflagen, die insbesondere den Spielerschutz betreffen, Erlaubnisse erteilt werden. So gilt bei Glücksspielen im Internet ein monatliches Einzahlungslimit von 1000 Euro. Überwacht werden die Spiel- und Spielerdaten bundesweit durch eine Aufsichtsbehörde. Der neue Staatsvertrag trat am 1. Juli 2021 in Kraft.[3]