Jurist
Person, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen hat (kein geschützter Begriff) / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt eine Person, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen hat. Zum Gemälde von Giuseppe Arcimboldo siehe Der Jurist.
Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben. Neben dem deutschen Staatsexamen existieren außerdem rechtswissenschaftliche Hochschulgrade (z. B. Dipl.-Jur., Mag. iur., Lic. iur., MLaw, LL.M., LL.B.).