Kompaktat (Recht)
vertragliches Abkommen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Kompaktat (Recht)?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Als Kompaktat wird ein vertragliches Abkommen bezeichnet. Der altertümliche Rechtsbegriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet dort sinngemäß Pakt oder Vertrag.
Historisch bedeutsam geworden sind die Böhmischen Kompaktaten im Zusammenhang mit den Glaubensauseinandersetzungen der Hussiten mit der katholischen Kirche.