Lege artis
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Lege artis („nach den Regeln der Kunst“, von lateinisch lex, legis, „Gesetz“ und lateinisch ars, artis, „Kunst“; englisch State of the Art) ist im Haftungsrecht der Rechtsgrundsatz, wonach eine vertragliche Leistungspflicht entsprechend dem Stand der Wissenschaft, den anerkannten Regeln der Technik, den gesellschaftlichen Normen oder den Rechtsnormen sowie unter Einsatz der körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu erfüllen ist.
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