Liste der Adelsgeschlechter Österreichs unter der Enns/A–H
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Die Liste der Adelsgeschlechter Österreichs unter der Enns enthält die bedeutendsten Adelsfamilien aus Österreich unter der Enns, das umfasst das heutige Niederösterreich und Wien, und zwar jene Geschlechter, die in die Landstände aufgenommen wurden. Die Liste ist aufgebaut auf den Stand von 1840, kurz bevor die Landstände durch die Revolution von 1848 an Bedeutung verloren. Ergänzt wurden die ausgestorbenen Geschlechter. Weiters enthalten sind alle Familien mit Bezug zu Niederösterreich, die einen Artikel haben.
Wißgrill nennt noch viele weitere Geschlechter. Ebenso nicht enthalten sind die vielen zum Ende der Monarchie noch geadelten Familien.
Durch den Sitz der zentralen Verwaltungsbehörden in Wien sind auch etliche Geschlechter aus den verschiedensten Ländern nach Österreich unter der Enns gekommen, speziell nach 1620 im Zuge der Gegenformation oder nach den Koalitionskriegen 1815. Etliche lange im Lande ansässige Familien mussten das Land verlassen, weil sie ihren evangelischen Glauben nicht aufgeben wollten. Die landständigen Geschlechter waren am Ende der Monarchie sehr international durchmischt, es gab Familien von Norddeutschland bis Italien, aus Russland, Spanien und Irland, neben den Habsburgischen Ländern wie Ungarn, Böhmen, Krain etc.
Die Liste ist eine alphabetische Übersicht über Niederösterreichische Adelsfamilien. Sie enthält Hinweise über Namensvarianten, Stand, Zeitpunkt der Nobilitierung und Aufnahme in die Adelsmatrikel, Herkunft und Verbreitung. Weiters den Stammsitz bzw. wichtige Sitze in Niederösterreich, bekannte Persönlichkeiten (mit Artikel) und das Wappen des Geschlechtes.
- Rang
Rang und Ansehen innerhalb des Adels wurde nach dem Alter des Geschlechts definiert. So zählt Wissgrill genau auf, seit wann eine Familie im Herren- oder Ritterstand des Landes aufgenommen wurde. Die ältesten Herrenstandsgeschlechter hießen Apostelgeschlechter. Die alteingesessenen Adelsgeschlechter unterschieden die „alten“ Herrenstandgeschlechter von den neuen. Zum alten Herrenstand sollte man erst in dritter Generation (nach Aufnahme in den niederösterreichischen Herrenstand) angehören. Kaiser Rudolf II. bestätigte dieses Privileg 1588 und 1593.
siehe auch:
- Zweiter Teil: Liste der Adelsgeschlechter Österreichs unter der Enns/I–Q
- Dritter Teil: Liste der Adelsgeschlechter Österreichs unter der Enns/R–Z
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