Liste der Ehrenbürger von Lutherstadt Wittenberg
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Die Ehrenbürgerschaft der Lutherstadt Wittenberg ist die höchste Auszeichnung, die die Lutherstadt Wittenberg vergeben kann. Nach der Ehrungssatzung der Lutherstadt Wittenberg vom 1. Januar 2015 kann die Ehrenbürgerwürde für herausragende und vielfältige Leistungen und Verdienste für die Stadt verliehen werden. Die Verdienste des zu Ehrenden sollen dem Gemeinwohl gedient haben, uneigennützig und ohne Berücksichtigung von Sonderinteressen von Bevölkerungsgruppen für die Gesamtbürgerschaft wirken sowie dauerhafte mindestens heimatgeschichtliche Bedeutung besitzen.
Über die Verleihung beschließt der Stadtrat durch nicht öffentlichen Beschluss. Vorschlagsberechtigt sind mindestens zwei Fraktionen des Stadtrates, die mindestens 30 Prozent der Mitglieder des Stadtrates umfassen müssen, oder der Oberbürgermeister, der der Unterstützung mindestens einer Fraktion des Stadtrates bedarf.
Die Ehrenbürgerwürde wird nur an lebende Personen verliehen und erlischt mit dem Tod der Person. Hans Lorbeer wurde am 8. August 1976 auf Basis der damaligen Rechtslage postum zum Ehrenbürger der Stadt ernannt.
Hat sich der Geehrte der Ehrung als unwürdig erwiesen, kann die Ehrenbürgerwürde durch Beschluss von zwei Dritteln der Mitglieder des Stadtrates widerrufen werden.
Die Stadt Wittenberg hat seit 1835 mindestens 19 Personen die Ehrenbürgerschaft verliehen. Im Zuge der Eingemeindung von Piesteritz im Jahr 1950 und Griebo 2008 wurden die dort verliehenen Ehrenbürgerschaften übernommen. Die an Adolf Hitler 1933 ohne Ortsbezug verliehene Ehrenbürgerschaft gilt gemäß Artikel VIII, Ziffer II, Buchstabe i der Direktive 38 des Alliierten Kontrollrats in Deutschland vom 12. Oktober 1946, die den Verlust der Ehrungen für Kriegsverbrecher regelt, als entzogen. 2010 distanzierte sich der Wittenberger Stadtrat von der Ernennung Hitlers zum Ehrenbürger Wittenbergs.
Hinweis: Demnach waren und sind folgende Personen der Liste zuzuordnen. Die Auflistung erfolgt chronologisch nach Datum der Zuerkennung.