Marktrecht
Vorschriften für einen Markt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Dieser Artikel behandelt den zeitgenössischen Rechtsbegriff. Zu seiner mittelalterlichen Entsprechung siehe Marktrecht (historisch).
Unter Marktrecht werden die relevanten Vorschriften für das Abhalten eines Volksfestes, einer Messe, einer Ausstellung, eines Großmarktes, eines Wochenmarktes, eines Spezialmarktes und eines Jahrmarktes verstanden.
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