Notverordnung
ist eine Anordnung, die unter bewusster Durchbrechung des gewaltenteilenden Prinzips in Ausnahmesituationen in bestimmten Bereichen von der Regierung oder eine Staatsoberhaupt (Exekutivorgane) erlassen werden kann/darf. / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Notverordnung wird die gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall bezeichnet. In vielen historischen und gegenwärtigen Verfassungen sind solche Instrumente regulär vorgesehen. Sind sie dagegen nicht von der bestehenden Rechtsordnung gedeckt, handelt es sich um Rechtsbruch (Verfassungskrise).
Im deutschen Sprachgebrauch bezieht sich der Begriff zumeist auf die Weimarer Reichsverfassung (WRV).