Pachtvertrag (Deutschland)
Vertrag und Fachgebiet im deutschen Recht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem der Verpächter dem Pächter einen Pachtgegenstand zum Gebrauch und zur Fruchtziehung überlässt. Der Pächter hat dem Verpächter als Gegegenleistung den Pachtzins zu entrichten. Gegenstand des Pachtvertrags kann sowohl eine Sache als auch ein Recht sein.