Rechtsvorgänger
ehemaliger Träger einer Summe von Rechten und Verpflichtungen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Rechtsvorgänger ist ein Rechtsbegriff, mit dem ein Rechtssubjekt bezeichnet wird, das vor der Übertragung an ein anderes Rechtssubjekt Inhaber bestimmter Rechte war. Pendant ist der Rechtsnachfolger.