Regelleistung (Stromnetz)
Kriterien zur Nachführung der Kraftwerksleistung entsprechend der Nachfrage im Netz / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Regelleistung, auch als Reserveleistung bezeichnet, gewährleistet im Stromnetz die Versorgung der Stromkunden unter jeder Netzlast mit genau der benötigten elektrischen Leistung. Dazu können kurzfristig Leistungsanpassungen bei regelfähigen Kraftwerken durchgeführt werden, schnell anlaufende Kraftwerke (z. B. Gasturbinenkraftwerke) gestartet oder Pumpspeicherkraftwerke eingesetzt werden. Alternativ können bestimmte Stromkunden mit Laststeuerung vom Netz getrennt werden. Oft ist diese Trennung nur für einen maximalen Zeitraum möglich, die Regelenergie also wie bei Pumpspeichern begrenzt. Regelleistung ist ein Teil der Ausgleichsleistungen, die im Rahmen der Bereitstellung von Energie zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt werden (§ 3 EnWG). Regelleistung oder auch Regelenergie ist die Energie, die die Übertragungsnetzbetreiber zur Bereitstellung von Systemdienstleistungen einkaufen. Die Kosten für die Regelenergiebeschaffung werden vom Übertragungsnetzbetreiber auf die für Lastabweichungen verantwortlichen Akteure im Stromnetz (die sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen) umgelegt anhand von Größe und Vorzeichen der jeweiligen Ausgleichsenergie. Darüber hinaus kann der Übertragungsnetzbetreiber bei besonderen Betriebszuständen zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit automatisch oder per Schaltbefehl Lasten vom Netz trennen oder Kraftwerken Sollwerte zuweisen. So lässt sich das Versorgungsnetz stabilisieren und damit verhindern, dass es im Extremfall zu einem Lastabwurf und dadurch ausgelöste regional beschränkte kleinere Stromausfälle oder einem flächenmäßig großen Stromausfall kommt.