Reichsrat (Deutschland)
Vertretung der Gliedstaaten in der Weimarer Republik / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Reichsrat war die Vertretung der Gliedstaaten (Länderkammer) in der Weimarer Republik (1919–1933). Gemäß Artikel 60 der Weimarer Reichsverfassung war er das Organ „zur Vertretung der Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung“ auf Reichsebene. Er trat an die Stelle des Bundesrates im Deutschen Kaiserreich und des Übergangsgremiums Staatenausschuss. In der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) bedeutungslos geworden, wurde der Reichsrat schließlich per Gesetz im Februar 1934 aufgelöst.