Resolution 661 des UN-Sicherheitsrates
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Die Resolution 661 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf seiner 2933. Sitzung am 6. August 1990 angenommen hat. Die Resolution wurde am fünften Tage der irakischen Invasion in Kuwait beschlossen. Der Sicherheitsrat erkennt zunächst explizit Kuwaits Recht zur völkerrechtskonformen Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta an (siehe Präambel) und verhängt ferner Wirtschaftssanktionen gegen den Irak, um den in Resolution 660 geforderten Rückzug der irakischen Truppen durchzusetzen. Konkret wurde ein völliges Embargo etabliert, insbesondere auch für Waffen, und im Ausland vorhandene irakische Finanzen eingefroren. Die Resolution wurde mit 13 zu Null Stimmen angenommen, wobei sich Jemen und Kuba der Stimme enthielten. Zuständige Vorsitzende des Sicherheitsausschusses für die Resolution war die stellvertretende permanente Vertreterin Finnlands Marjatta Rasi.
UN-Sicherheitsrat Resolution 661 | |
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Datum: | 6. August 1990 |
Sitzung: | 2933 |
Kennung: | S/RES/661 |
Abstimmung: | Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 |
Gegenstand: | Irak und Kuwait |
Ergebnis: | Angenommen. |
Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1990: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion SUN Vereinigte Staaten USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Kanada CAN Elfenbeinküste CIV Kolumbien COL Kuba CUB Athiopien Demokratische Volksrepublik ETH Finnland FIN Malaysia MYS Rumänien ROU Jemen YEM Zaire ZAI |