Sondergericht
Gericht außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die Sondergerichte in Deutschland. Zum 2002 geschaffenen Ad-hoc-Strafgerichtshof siehe Sondergerichtshof für Sierra Leone.
Sondergerichte sind in Deutschland Gerichte für spezielle Sachfragen. Sie grenzen sich von der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit (Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz-, Sozialgerichtsbarkeit), von Standgerichten und Ausnahmegerichten ab. Historisch werden auch außerhalb der (ursprünglich) gesetzlich vorgesehenen Gerichtsbarkeit errichtete Gerichte als Sondergerichte bezeichnet. Besonders bekannt ist der Begriff Sondergericht in Verbindung mit der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland.