Staatliche Unabhängigkeit
Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen und dadurch die Fähigkeit zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Staatliche Unabhängigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie völkerrechtliche Souveränität; trotzdem sind beide Begriffe nicht synonym.