Sui generis
Entität eigener Art / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zur juristischen Fachzeitschrift siehe sui generis (Zeitschrift).
Sui generis (lat.: eigener Art) ist ein Fachausdruck mit der wörtlichen Bedeutung „eigener Gattung oder Ordnung, eigenen Geschlechts“ oder „einzigartig in seinen Charakteristika“. Der Begriff wurde von der scholastischen Philosophie entwickelt, um eine Idee, eine Entität oder eine Wirklichkeit zu bezeichnen, die nicht unter ein höheres Konzept eingeordnet werden kann, sondern vielmehr nur durch sich selbst eine Klasse bildet.
Im Sinne von Gattung oder Art wird damit eine Art gemeint, die die eigene Gattung anführt, so zum Beispiel in der Kunst, Musik oder Literatur.