Suspension (Kirchenrecht)
Beugestrafe des katholischen Kirchenrechts, mit der einem kirchlichen Amtsträger die Amtsausübung verboten werden kann / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Suspension oder Suspendierung ist eine Beugestrafe des katholischen Kirchenrechts, mit der einem kirchlichen Amtsträger die Amtsausübung verboten werden kann. Sie soll den Betroffenen dazu bewegen, Auffassungen oder Verhaltensweisen aufzugeben, die mit der kirchlichen Lehre nicht vereinbar sind.
Rechtsgrundlage sind die Canones 1333 ff. des Codex des Kanonischen Rechts der römisch-katholischen Kirche. Die Maßnahme kann nur Kleriker treffen; zuständig für die Verhängung ist der Ortsbischof. Der Umfang der Suspension wird durch Gesetz, Verwaltungsbefehl, Strafurteil oder Strafdekret festgelegt.