Tankstellen- und Garagenbetrieb
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Gewerbliche Tankstellen- und Garagenbetriebe werden als Großgaragen bezeichnet. Großgaragen sind bauliche Anlagen, die dem dauerhaften Einstellen von Automobilen, also dem garagieren dienen. Darüber hinaus erfolgt hier die Pflege und die Versorgung der Motorfahrzeuge mit Betriebsstoffen. Als Großgarage werden aber auch größere, nicht öffentliche Sammelgaragen wie beispielsweise Betriebsgaragen bezeichnet.
Großgaragen sind Mietgaragen, die meist aus einer Reihe von Einzelgaragen bestehen oder als Halle mit abgetrennten Einstellplätzen ausgeführt sind. Großgaragen sind in der Regel Flachbauten, wurden aber auch als Tiefgaragen (Kellergarage) ausgeführt. Zweigeschossige Bauten, die neben dem Erdgeschoss auch ein Untergeschoss haben, stellen hierbei bereits eine Ausnahme dar. Großgaragen mit mehreren Obergeschossen, also Hochgaragen, wurden in Deutschland nur sehr wenige realisiert.