Treuhand
Verhältnis zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel informiert über das Treuhandverhältnis, zur Treuhandanstalt der Privatisierung von Volkseigenen Betrieben der DDR siehe Treuhandanstalt.
Ein Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten liegt vor, wenn vertraglich oder kraft Gesetzes eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer (Treuhänder) übertragen wird. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) kann dabei eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, stattfinden. Damit hat der Empfänger und Verwalter der Sache im Außenverhältnis, je nach Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses, die volle Rechtsstellung eines Eigentümers.
In der Schweiz ist Treuhänder die Berufsbezeichnung des Steuerberaters.