Unbewegliche Kulturdenkmäler Georgiens
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Unbewegliche Kulturdenkmäler Georgiens (georgisch კულტურის უძრავი ძეგლების) sind zusammen mit beweglichen und immateriellen Kulturdenkmälern Objekte, die durch die Gesetzgebung Georgiens geschützt sind und deren Schutz, Studium und Präsentation der Georgischen Nationalen Agentur für Erhaltung des Kulturerbes obliegt. Nach georgischem Recht kann jedem Gebäude, das aufgrund seines Alters, der Einzigartigkeit oder Authentizität einen historischen oder kulturellen Wert hat, der Status eines unbeweglichen Denkmals verliehen werden. Dabei hat der Kulturminister Georgiens bzw. in einigen Fällen die georgische Regierung die Befugnis, einem Objekt auf der Grundlage eines vom Rat für den Schutz des Kulturerbes erstellten Gutachtens den Status eines unbeweglichen Denkmals zu verleihen oder zu entziehen.[1] Die Liste der unbeweglichen Denkmäler umfasst hauptsächlich mittelalterliche Kirchen- und Klostergebäude, andere Kultgebäude, Burgen, Paläste, Häuser, Brücken, Türme. Das georgische Recht enthält eine Reihe von Vorschriften für unbewegliche Denkmäler, insbesondere im Denkmalschutzrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.
Die Liste der unbeweglichen Denkmäler umfasst zwei Unterkategorien: Denkmäler ohne besondere Kategorie und Denkmäler von nationaler Bedeutung. Letztere haben beim Denkmalschutz Priorität und genießen ein höheres Maß an Rechtsschutz.