Völkisches Rechtsdenken
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Völkisches Rechtsdenken bezeichnet die Grundgedanken, die die nationalsozialistische Gesetzgebung und die Rechtsprechung verwirklichten und die die Rechtslehre beschrieb. Die bedeutendsten Grundsätze sind:
- der Führer gestaltet und vollstreckt den Volkswillen,
- die nordische Rasse ist die hochwertigste,
- das deutsche Volk ist ein Herrenvolk,
- minderwertige Rassen dürfen vernichtet werden,
- der Einzelne ist nachrangig gegenüber dem Volk.
Das völkische Rechtsdenken setzte sich in der Zeit des Nationalsozialismus in der gesamten Rechtsordnung durch, im öffentlichen Recht, im Privatrecht und im Strafrecht. Es war Teil der nationalsozialistischen Weltanschauung[1] und führte geradlinig auf den Holocaust zu.[2]