Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung)
EU-Verordnung über elektronische Indentifikationsverfahren im Rechtsverkehr / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die eIDAS-Verordnung (englisch electronic IDentification, Authentication and trust Services), in Deutschland auch IVT (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen), bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.[1] Die Verordnung wird seit 2021 überarbeitet und ergänzt. Am 29. Juni 2023 wurde eine politische Einigung im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und europäischem Rat erzielt. Die weiteren Verhandlungen haben zu einer endgültigen Einigung geführt.[2] Die von den gesetzgebenden Organen erzielte Einigung ist vom Europäischen Parlament am 29. Februar 2024 angenommen worden. Nach der förmlichen Verabschiedung auch durch den Rat und die Kommission wird der Rahmen für die europäische digitale Identität am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt in Kraft treten.[3]
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 | |
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Titel: | Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | eIDAS-Verordnung |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht |
Grundlage: | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Art. 114 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 1. Juli 2016 |
Letzte Änderung durch: | Verordnung (EU) 2024/1183 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
20. Mai 2024 |
Fundstelle: | ABl. L Nr. 257, 28. August 2014, S. 73–114 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |