Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Vereinigten Königreich über die Kolonien und Helgoland
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Der Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Vereinigten Königreich über die Kolonien und Helgoland vom 1. Juli 1890 regelte die Beziehungen zwischen Gebiets- und Hoheitsansprüchen des Deutschen Reiches und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland im kolonialisierten Afrika. Vor allem ging es um Klärungen mit Bezug auf die afrikanischen Kolonien, allerdings übertrug das Vereinigte Königreich, neben einem Landstreifen nordöstlich von Südwestafrika, auch die Nordsee-Insel Helgoland an das Deutsche Reich.[1]
Dieses Abkommen wird oft als Helgoland-Sansibar-Vertrag bezeichnet, wodurch fälschlicherweise der Eindruck entsteht, die beiden Inseln seien getauscht worden. Tatsächlich war Sansibar keine deutsche Kolonie, sondern ein freies Sultanat. Es gehörte lediglich zum deutschen Interessengebiet, was aber keinerlei staatsrechtliche Bedeutung hatte.
Die offizielle Übergabe Helgolands fand am 9. August 1890 statt, bei der von deutscher Seite Karl Heinrich von Boetticher (Staatssekretär des Reichsamts des Innern) und von englischer Seite Gouverneur Henry Barkly teilnahmen. Organisiert wurde die Übergabe durch Adolf Wermuth, beraten wurden beide Seiten durch Rudolf Lindau. Aus Gründen des Protokolls betrat Kaiser Wilhelm II. erst am 10. August die Insel – zur direkten Übergabe fehlte ihm ein englisches Staatsoberhaupt als gleichrangiges Gegenüber.[2] In der Übergangsperiode wurde die Verwaltung durch Erlass einem Seeoffizier mit dem Titel „Gouverneur von Helgoland“ (Kapitän zur See Wilhelm Geiseler) und einem Zivilbeamten mit dem Titel „Kaiserlicher Kommissar für Helgoland“ (Adolf Wermuth) übertragen.[3]