Absatzhelfer
rechtlich selbständige Organe, die im Distributionsprozess unterstützend wirksam werden / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Als Absatzhelfer bezeichnet man rechtlich selbständige natürliche oder juristische Personen, die im Vertriebsprozess unterstützend wirksam werden, aber im Gegensatz zu Absatzmittlern (Intermediären) kein Eigentum an der Ware erwerben.