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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

ausdrückliches Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR[1] ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. Sie wurde am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris verkündet. Nach einer Präambel beginnt sie mit:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Art. 1 AEMR – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit[2]: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
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UN-Vollversammlung
Resolution 217
Datum: 10. Dezember 1948
Sitzung: 183
Kennung: A/RES/217/A-(III) (Dokument)

Abstimmung: Dafür: 48 Dagegen: 0 Enthaltungen: 8
Gegenstand: A/RES/3/217 (III). International Bill
of Human Rights

Teil A AEMR
Ergebnis: Angenommen
Menschenrechte_Wien.jpg
Text des Artikels 1 an der Außenwand des österreichischen Parlamentsgebäudes in Wien

Der 10. Dezember als Tag der Verkündung wird seit 1948 als Tag der Menschenrechte begangen.