Amt Meiningen
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Das Amt Meiningen war eine territoriale Verwaltungseinheit, die aus dem Streubesitz des Hochstifts Würzburg in der Grafschaft Henneberg hervorgegangen ist. 1542 gelangten die drei Exklaven des Gebiets im Tausch an die Grafschaft Henneberg.
Nach dem Aussterben der Grafen von Henneberg-Schleusingen kam das Amt im Jahr 1583 unter gemeinsame Verwaltung der albertinischen und ernestinischen Wettiner. Durch Aufteilung der Grafschaft Henneberg im Jahr 1660 wurde das Amt dem Herzogtum Sachsen-Altenburg zugeteilt. Danach gehörte es ab 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und durch Erbteilung ab 1680 zum Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Herzogtums Sachsen-Meiningen im Jahr 1827 und der damit verbundenen Auflösung bildete es als Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.