Arbeitskammer des Saarlandes
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Die Arbeitskammer im Saarland (AK Saarland) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung zur Vertretung der Interessen der saarländischen Arbeitnehmerschaft in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Am 30. Juni 1951 beschloss der Landtag des Saarlandes das Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes, das alle Aufgaben der Kammer festlegt. Finanziert wird die Arbeitskammer aus Mitgliedsbeiträgen, die Arbeitgeber aus dem Brutto-Arbeitsentgelt direkt abführen.