Arbeitsstätte
Begriff aus dem Arbeits- und Steuerrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt den arbeitsrechtlichen Begriff, den steuerrechtlichen siehe Betriebsstätte.
Arbeitsstätte ist im Arbeitsrecht und Steuerrecht jede ortsfeste und dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht, nicht aber nur gelegentlich.