Arglist
beschreibt die bewusste Böswilligkeit und ist auch ein Begriff in der deutschen Rechtswissenschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Arglist bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch bewusste Böswilligkeit. Der in der heutigen Alltagssprache selten gebrauchte Begriff ist in verschiedenen Gesetzen Tatbestandsmerkmal, wo seine Bedeutung jedoch weiter reicht.