Arrondierung
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Dieser Artikel erläutert den grundrechtlichen Begriff, das Abrunden von Werkstückkanten siehe Wälzmaschine (Arrondiermaschine).
Unter Arrondierung (französisch arrondir ‚abrunden‘), deutsch auch Abrundung, versteht man unter anderem den Einbezug angrenzender Flächen zu einem bestimmten Grundstück oder Territorium (Staatsgrenze usw.).