Audionversuchserlaubnis
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Die Audionversuchserlaubnis regelte in der Anfangszeit des Hör-Rundfunks den privaten Selbstbau von Rundfunkempfängern mit Elektronenröhren sowie die Erlaubnis, damit zu experimentieren.
Neben der Audionversuchserlaubnis gab es auch eine Detektorversuchserlaubnis. Beide Erlaubnisse entsprachen dem Bedürfnis sowohl nach einem störungsfreien Funkbetrieb als auch nach einer Anmeldung der Rundfunkempfangsgeräte.
In dem Begriff Audionversuchserlaubnis ist die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Audion, von lateinisch audio („ich höre“), als Bezeichnung für die von Lee De Forest erfundene und von ihm so benannte Triode erhalten geblieben.