Aufgebotsverfahren
juristischer Begriff / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Aufgebotsverfahren?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Bei dem Aufgebotsverfahren (in Österreich Ediktverfahren) handelt es sich um eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Es dient üblicherweise dazu, Urkunden für ungültig erklären zu lassen oder Rechte entfallen zu lassen, wenn in der Aufgebotsfrist (üblicherweise sechs Wochen) keine Anmeldung eines Anspruchs oder eines Rechts erfolgt. Aufgebotssachen sind in Deutschland seit dem 1. September 2009 Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in den § 433 bis § 484 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.