Ausländer
Person, die in dem betreffenden Land kein Staatsbürger ist / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Ausländer (Begriffsklärung) aufgeführt.
Als Ausländer werden natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften oder auch sonstige Wirtschaftseinheiten bezeichnet, die nach bestimmten, kontextbezogenen, Kriterien einem bestimmten Staat oder Territorium nicht zugehörig sind. Abhängig vom Kontext sind hierbei bei natürlichen Personen Kriterien in Bezug auf Staatsbürgerschaft, Abstammung und Wohnsitz relevant. Bei juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Wirtschaftseinheiten sind vornehmlich örtliche Kriterien relevant.