Bürgerenergiegenossenschaft
Akteure der Energiewirtschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bürgerenergiegenossenschaften (oft auch einfach als Energiegenossenschaften bezeichnet) sind Akteure der Energiewirtschaft in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (e.G.), die zumeist das Ziel einer dezentralen, konzernunabhängigen und ökologischen Energiegewinnung verfolgen. Sie sind eine Form der Bürgerbeteiligung, vorwiegend auf kommunaler oder regionaler Ebene, und bieten die Möglichkeit, an der Energiewende aktiv mitzuwirken. Sie bieten darüber hinaus auch Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte.
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016/2017 verwendet den allgemeineren Begriff Bürgerenergiegesellschaft. Im EU-Recht werden die Begriffe Bürgerenergiegemeinschaft und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft verwendet.